Skip to main content

Bezahlung

Unsere Vergütung der tierärztlicher Leistungen richtet sich nach der GOT, Gebührenordnung für Tierärzte (vom 15.08.2022). Die angewandten und abgegebenen Medikamente werden nach der Arzneimittelpreisverordnung berechnet.


  • Wir bitten Sie, die Rechnung direkt im Anschluss an die Behandlung zu begleichen. 
  • Eine Behandlung auf offene Rechnung ist leider nicht möglich.
  • Ebenfalls rechnen wir nicht direkt mit Krankenversicherungen ab.
  • Wir behalten uns vor, bei größeren Behandlungen oder Eingriffen eine Anzahlung hierfür zu erheben.  

Sie haben die Möglichkeit 

  • in bar  
  • mit EC-Karte  
  • mit Kreditkarten (VISA, Mastercard, American Express) zu  begleichen.


Außerdem die Möglichkeit der Teilzahlung 
Unsere Tierhalter haben die Möglichkeit Wunschbehandlungen schon ab einer Summe von € 250.- bequem und zinsgünstig in monatlichen Raten zu begleichen, bei einer 6-monatiger Zahlung sogar kostenfrei!  

über unseren Finanzierungspartner Mediapay

 
 
Hiermit möchten wir allen unseren Tierhaltern im Bedarfsfall eine moderne und komplette tiermedizinische Behandlung und Versorgung ermöglichen.  
Wie funktioniert die Abwicklung? Recht einfach und zügig!

  • mit dem papierlosen Online-Antrag hier    
  • oder Sie laden sich den aktuellen e-Flyer Tiermedizin mit Vorabantrag herunter  
  • oder Sie holen sich das Antragsformular bei uns in der Praxis ab  
  • bei positiver Prüfung, erhalten sie schon nach 2-3 Tagen die  Finanzierungszusage  
  • von medipay erhalten Sie eine Bestätigungskarte, die Sie uns zu  Behandlungsbeginn vorlegen  
  • nach der Behandlung begleichen Sie in den gewünschten monatlichen  Raten den Rechnungsbetrag   

Wer kann medipay nutzen?
Grundsätzlich steht unsere Teilzahlung allen Personen offen, die ihren Erstwohnsitz im Inland haben, berufstätig sind und ein frei verfügbares Einkommen haben. Ist dies nicht der Fall, z.B. bei Schülern/Studenten/Auszubildenden oder auch bei nicht berufstätigen Hausfrauen, so ist ein zusätzlicher zweiter Darlehensnehmer erforderlich, z.B. ein berufstätiges Elternteil, Lebensgefährte oder Ehepartner.