Arzneimittel für Tiere - Was man darüber wissen sollte!

  • Tierärztliche Hausapotheke
    Arzneimittel für Tiere bekommt man in der Regel vom Tierarzt. Tierärzte dürfen Medikamente nicht nur verschreiben, sondern sind aufgrund ihres Fachwissens berechtigt, eine Praxisapotheke zu führen und daraus Fertigarzneimittel abzugeben oder auch selbst Medikamente herzustellen. Dies ist sinnvoll, damit spezielle Arzneizubereitungen für Tiere im Behandlungsfall sofort verfügbar sind.
  • Verschreibungspflicht
    Die meisten Tierarzneimittel sind verschreibungspflichtig und dürfen in der Apotheke nicht ohne tierärztliches Rezept abgegeben werden. Die Rezeptpflicht dient dazu, den bestimmungsgemäßen Gebrauch der zum Teil hochwirksamen Substanzen zu sichern, um gesundheitliche Schäden z.B. durch mögliche Nebenwirkungen bei Mensch und Tier zu vermeiden. Wer sich verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept verschafft, handelt nicht zum Wohle seines Tieres, sondern grob fahrlässig.
  • Bestimmungsgemäßer Arzneimitteleinsatz bei Tieren
    Mit seiner Diagnose leitet der Tierarzt die gezielte medikamentelle Behandlung ein. Sie muß vom Tierarzt individuell festgelegt werden und hängt von Tierart, -alter, Gewicht und Zustand des Tieres ab. Je kleiner die Tierart, desto rascher der Stoffwechsel und umso kürzer die Verweildauer des Medikamentes im Körper. Diese Regel bestimmt Dosis und Anwendungshäufigkeit eines Medikamentes. Darüber hinaus müssen tierart- und rassespezifische Unterschiede in der Wirksamkeit und Verträglichkeit von Medikamenten berücksichtigt werden.
  • Selbstmedikation
    Die Anwendung von Arzneimitteln ohne tierärztliche Diagnose und Verordnung ist grob fahrlässig und kann ungeahnte Folgen haben:
    • wenn Krankheitssymptome vom Tierbesitzer falsch gedeutet werden
      wenn eine als harmlos eingestufte Erkrankung mit zu schwachen Mitteln behandelt und verschleppt wird
    • wenn gegen eine harmlose Erkrankung mit zu drastischen Mitteln vorgegangen wird
    • wenn Humanmedizinische Präparate eingesetzt werden, die für Tiere unverträglich sind
    • wenn Dosierungen aus der Humanmedizin aufs Tier übertragen werden.
    • wenn Tierarzneimittel nicht tierartspezifisch eingesetzt werden.

Ein nicht fachmännisch eingesetztes Medikament schadet mehr als es nützt!

 

  • Arzneimittelunverträglichkeit
    Anzeichen einer Arzneimittelunverträglichkeit können sein:
    • Durchfall
    • Erbrechen
    • Absonderung von Schleim oder Schaum aus Maul und/oder Nase
    • Atemnot
    • Anschwellungen im Kopfbereich und an den Kopfschleimhäuten
    • Torkelnder Gang